Kommissionen

sind Ausschüsse, auch Beiräte genannt, die an ür Hochschule die Gremien der verfassten Studierendenschaft und der Akademischen Selbstverwaltung gebildet werden um ihnen in deren Arbeit Themenbezogen zu unterstützen.

Für die Kommissionen werden ständig Studierende gesucht. Die die Studierendenschaft in den jeweiligen Themen vertritt.

Folgende Gremien haben wir beschrieben in Art und Zeitaufwand.

Übersicht:

Entwicklungs- und Planungs- kommission (EPK)

Die Entwicklungs- und Planungskommission ist eine ständige Kommission des Akademischen Senats. Die EPK befasst sich im Kern mit den Investitionsplanungen der BHT. Dazu werden die im Haushalt aufgestellten Mittel für Investi- tionen den von den Fachbereichen beantragten Investitionen gegenübergestellt. Nicht immer können alle Investitionsanträge berücksichtigt werden. Den Mitgliedern der EPK obliegt die Prüfung der Anträge auch im bilateralen Vorgespräch mit den Antragstellerinnen. Die Ergebnisse werden dann auf den Sitzungen vorgetragen und diskutiert. Die EPK schlägt am Ende dem Akademischen Senat eine Investitionsliste für das Haushaltsjahr vor, welche dann von diesem beschlossen wird.
Jährlich wird von den studentischen Vertreter
innen des AS eine Studierender vorgeschlagen und vom AS als Mitglied ernannt.

Entwicklungs- und Planungs- kommission

Die EPK tagt alle 2 Wochen in der Vorlesungszeit montags in nicht-AS-Wochen von 13-16 Uhr.

 

Forschungskommission (FoKo)

Die Forschungskommission bearbeitet Anträge zu Forschungs- vorhaben, Anträge zu Freistellungen von Professorinnen für Forschung und macht einen Vorschlag über die Verteilung der Forschungsgelder an die Fachbereiche, was zum Großteil von den Anträgen zu Forschungsvorhaben abhängt. Die Entscheidungen der Kommission werden dann als Empfehlung an den Akademischen Senat weitergeleitet.
Jährlich wird von den studentischen Vertreter
innen des AS eine Studiernder vorgeschlagen und vom AS als Mitglied ernannt.

 

Kommission für Studium und Lehre (KSL)

Hier werden alle zwei Wochen die Änderungen in den Studiengängen sowie alle anderen Dinge rund um die Qualitätsverbesserung der Lehre an unserer Hochschule besprochen.
In der KSL sitzen maximal fünf Studierende, eine Mitarbeiterin, drei Professorinnen, eine Lehrbeauftragter und der Vizepräsident für Studium, Lehre und Internationales als Vorsitzender. Die Entscheidungen der Kommission werden als Empfehlung an den Akademischen Senat weitergeleitet. Jährlich werden von den studentischen Vertreterinnen des AS die fünf Studiernde*r vorgeschlagen und vom AS als Mitglied ernannt.

Die KSL tagt in der Vorlesungszeit alle 2 Wochen immer am Mittwoch vor der AS-Sitzung von 16-18 Uhr.

 

Kommission zur Stellungnahme zu Berufungsvorschlägen (KSB)

Diese ständige Kommission des Akademischen Senats begutachtet und bewertet die durchführung der einzelnen Berufungsverfahren in den Fachbereichen. Sie gibt nach ihren internen Beratungen eine Empfehlung zu den Berufungsverfahren an den Akademischen Senat ab.
Die KSB hat zwei studentische Mitglieder, diese werden jährlich von den studentischen Vertreter*innen des AS vorgeschlagen und vom AS als Mitglied ernannt.

 

Kommission für studentische Hilfskräfte (KSH)

Die Kommission für „Studentische Hilfskräfte“  verteilt auf Grundlage des Haushaltsplans studentische Hilfskraftstunden an die Fachbereiche und die Zentraleinrichtungen. Zusätzlich entscheidet sie über die Vergabe von Tutorien. Die Entscheidungen der Kommission werden als Empfehlung an den Akademischen Senat weitergeleitet. Jährlich wird von den studentischen Vertreterinnen des AS eine Studiernde*r vorgeschlagen und vom AS als Mitglied ernannt.

Die ebenfalls sehr wichtige KSH (entscheidet über Vergabe von Tutorien) tagt 2 mal im Semester, etwa 1,5 Std.

Wenn du Interesse bzw. Fragen hast schreib uns gern..


 

Aufwandsentschädigung

ist im Berliner Hochschulgesetz geregelt (BerlHG §44) und richtet sich nach der Ausschussentschädigung für Bezirksverordnete. Sie beträgt pro Sitzung, unabhängig von der Länge der Sitzung, 20 €. Der Nachweis wird über den Eintrag in die Teilnahmeliste erbracht. Die Auszahlung beantragen die studentischen Teilnehmenden bei der zuständigen Geschäftsstelle. Dazu ist folgendes Abrechungsbogen zum Sitzungsgeld auszufüllen.

 

 

 

Ein Kommentar zu “Kommissionen

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